Über eine Pressemeldung vom 8.12.25 wurden zivilgesellschaftliche Verbände eingeladen, Vorschläge zur Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung einzubringen.
Daraufhin haben zehn Organisationen aus dem Klimabündnis gemeinsame Vorschläge zu den Bereichen Verkehr/Mobilität und Gebäude/Wohnen erarbeitet und eingereicht, da der Nachholbedarf zum Erreichen der Klimaziele in diesen Bereichen besonders massiv ist.
Im folgenden der Wortlaut des eingereichten Dokumentes der Gruppen:
Parents For Future Bielefeld, Students For Future Bielefeld, Extinction Rebellion Bielefeld,Mut zur Verkehrswende, Bielefeld pro Nahverkehr, Teachers For Future Bielefeld, Fridays For Future Bielefeld, Greenpeace OG Bielefeld, Kidical Mass Bielefeld, Health For Future Bielefeld
Unsere Vorschläge zum Klimaschutzprogramm
Über Ihre Pressemitteilung vom 8.12.2025 haben wir erfahren, dass auch zivilgesellschaftliche Verbände eingeladen sind, Vorschläge zur Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms einzubringen. Wir als klimapolitische Organisationen aus dem Klimabündnis in Bielefeld konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf lokale Themen, sind jedoch sehr häufig mit den bundespolitischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Lokale klimapolitische Maßnahmen stoßen oft auf die Grenzen bundespolitischer Vorgaben. Daher ist es für uns ein großes Anliegen, hiermit Impulse zum Klimaschutzprogramm zu benennen.
In den Veröffentlichungen des UBA zu den Treibhausgas-Projektionen 2025 wird deutlich, dass die Klimaschutzziele 2030 sektorübergreifend knapp verfehlt werden (63% vs. 65%). Wenn nicht massiv gegengesteuert wird, werden aber die Ziele laut UBA im Jahr 2045 deutlich mit 214 Mio. Tonnen CO2-Emissionen verfehlt. In der Realität sieht die Situation jedoch viel dramatischer aus, als es diese Zahlen erkennen lassen, da die Entwicklungen nicht linear verlaufen und einzelne Sektoren Klimaschutzziele bereits jetzt weit verfehlen. Bei klimapolitischen Vorhaben können vielfach „low hanging fruits“ geerntet werden, durch Maßnahmen, die zielgerichtet, unbürokratisch und effektiv sind (s.u.), bisher aber nicht genutzt werden.
Notwendig sind vor allem klimapolitische Maßnahmen, die weitreichend sind und strukturelle Änderungen anstoßen. Im Energiesektor wurden bereits seit Beginn der 2000er Jahr Maßnahmen ergriffen, um erneuerbare Energien zu etablieren. Aus diesem Grund kann der Sektor Energie seine Ziele erfüllen. Solche Anstrengungen müssen nun auch in anderen Bereichen massiv verstärkt werden, um die für 2030 und 2045 festgelegten Klimaziele zu erreichen.
Neben den Klimazielen in § 9 formuliert das Bundesklimaschutzgesetz in § 13 ein umfassendes Berücksichtigungsgebot für alle Träger öffentlicher Aufgaben. Nach unseren Beobachtungen bleibt dieses Berücksichtigungsgebot aber weitgehend wirkungslos, weil eine Konkretisierung bzw. Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung fehlen. Der Gesetzgeber bzw. die für die Umsetzung zuständigen Ministerien müssten diesen Mangel beseitigen, um das Berücksichtigungsgebot zu einem wirksamen Instrument zu machen.
Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit in der Weihnachtszeit beschränken wir uns auf zwei Themenbereiche bzw. Sektoren, auch wenn die anderen Sektoren eine ebenso hohe Bedeutung für uns haben. Besonders massiv ist der Nachholbedarf in den Sektoren Verkehr und Gebäude, weshalb wir uns auf diese konzentrieren:
Verkehr/Mobilität:
- Sofortige Umsetzung von Tempolimits (low-hanging-fruits)
o Als Standard Tempo 100 auf Autobahnen, Tempo 80 auf außerörtlichen Straßen und Tempo 30 innerorts mit einer Reduzierung von ca. 11 Mio. Tonnen CO2/a ohne zusätzliche Kosten
o Vision Zero (s. Koalitionsvertrag) und damit ein zusätzlicher Schutz der Bevölkerung
o Tempolimit 30 innerorts als Standard
Dieser Vorschlag dient zudem als Entbürokratisierungsmaßnahme (keine aufwändigen Beantragungen für die Anordnung von Tempo 30 innerorts).
- Förderung des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs sowie Verlagerung von Individualverkehr auf den Öffentlichen Verkehr
o Förderung des ÖPNV durch eine grundlegende Reform der Finanzierung
o Deutliche Preissenkung für das Deutschlandticket
o Sanierung der Bahninfrastruktur, Kapazitätserhöhung der vorhandenen Infrastruktur (insbesondere durch konsequente Digitalisierung)
o Ausbau der Bahninfrastruktur im Bereich von S-Bahnnetzen und im Verbund mit dem Fernverkehr unter Beachtung von Klima- und Naturschutz
o Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken
- Ausbau des Radwegenetzes
o Bevorzugter Ausbau eines sicheren Radwegenetzes innerorts, auch durch Pop-Up Radwege
o Ausbau von überörtlichen Radschnellwegen
- Abschaffung von Privilegien für fossile Mobilität
o Veränderung des bestehenden Dienstwagenprivilegs mit Begrenzung von Höchstbeträgen, Absetzbarkeit von effizienten Elektrofahrzeugen
o Abschaffung der steuerlichen Vergünstigungen von Dieselkraftstoff mit Einsparungen von ca. 8 Milliarden €
o Abschaffung der Befreiung von der Kerosinsteuer, Erhebung von Energiesteuern im Flugverkehr wie bei den anderen Verkehrsmitteln im Inland und in der EU, um die Verkehre auf die Schiene zu verlagern.
o Erhebung der KFZ-Steuer auf Basis von CO2-Ausstoß und Gewicht, um damit den Kauf weniger klimaschädlicher KFZ und Elektro-Fahrzeugen zu fördern
o Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Technologieförderung,
beispielsweise ist E-Mobilität um ein Vielfaches effizienter als E-Fuels oder Wasserstoff-Antrieb.
- Umsetzung des Prinzips „Erhalt vor Ausbau“ im Bundesverkehrswegeplan (s. Koalitionsvertrag)
o Klare Priorisierung der Schiene bei den Infrastrukturinvestitionen
o Moratorium beim Fernstraßenausbau, um den Erhalt des Verkehrswegenetzes sowie die Investitionen in die Schiene abzusichern
o Durchführung der notwendigen Reparaturen und Modernisierung von maroder öffentlicher Infrastruktur, welche den o.g. Leitlinien der Förderung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs dient
Neben einer Entbürokratisierung (s.o.) werden durch diese Maßnahmen insbesondere vulnerable Gruppen wie Kinder und ältere Menschen im Straßenverkehr besser geschützt und zudem in ihrer Mobilität gefördert.
Gebäude/Wohnen:
- Förderung der dezentralen Wärmewende mit vielen positiven Effekten für Unternehmen unterschiedlicher Sektoren und Größe
o Höhere Förderung von CO2-freien Heizungen
▪ Die Energiequellen müssen von unabhängigen Instituten als CO2-frei zertifiziert werden und dürfen nicht nur als „grün“ gelabelt sein (z.B. wie aktuell grüner Wasserstoff, dessen Produktion vorwiegend durch Rodung von Wäldern sowie durch monokulturellen Pflanzenanbau möglich ist).
▪ Wasserstofffähige Heizungen müssen mit grünem Wasserstoff betrieben werden.
o Förderung von energetischer Bausanierung
o Förderung von Nahwärmenetzen in Wohnquartieren
o Kein Einbau von Gas- und Ölheizungen ab 2028
o Förderung von nachhaltigem, genossenschaftlichem Wohnungsbau: kleinere nachhaltige Wohnungen, gerade im Innenstadtbereich, emittieren weniger CO2, reduzieren die fossile Mobilität, weisen weniger Flächenverbrauch auf und sorgen durch ein ausgewogenes Mietniveau für gesellschaftliche Akzeptanz
o Förderung von Umbau statt Neubau, da im Neubau wesentlich höhere CO2-Emmissionen entstehen und ggf. neue Flächen versiegelt werden
o Förderung des Baus von Wohnquartieren nach dem Leitbild „Stadt der kurzen Wege“, um die motorisierte Mobilität zu reduzieren und damit deutlich CO2 einzusparen
o Enge Verzahnung von Verkehrsplanung und Stadtentwicklungs- und Siedlungsplanung
- Soziale Wärmewende umsetzen: entschärft die gesellschaftliche Spaltung und sorgt für Akzeptanz in diesem Themenfeld
o Keine Umlage der energetischen Sanierungskosten auf Mieter*innen ohne Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen
o Befristung der Umlage auf ca. 10 Jahre
o Förderung von verpflichtenden Sanierungsplänen für Eigentümer*innen
- Unterstützung der inländischen und europäischen Wirtschaft bei der Erforschung und Weiterentwicklung CO2-freier Energiegewinnung und -produktion in den Feldern
o Speichertechnologie
o Photovoltaik
o Wärmepumpen (Geothermie und Luft-Wärme)
Grundsätzlich rechnet sich Klimaschutz ökonomisch nicht nur langfristig, sondern aus volkswirtschaftlicher Sicht auch mittelfristig. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Klimakatastrophen (Hitze, Überflutungen, Stürme, Dürren) an Natur, Personen und Sachwerten sowie die Kosten für Klimaanpassungsmaßnahmen übersteigen die Kosten für wirksamen, vorausschauenden Klimaschutz. Die Versicherungswirtschaft geht von knapp 700 Milliarden € für volkswirtschaftliche Schäden durch den Klimawandel bis von 2025-2050 aus (https://www.gdv.de/gdv/themen/klima/klimafolgenanpassung/versicherungswirtschaft-von-klimafolgeschaeden-besonders-betroffen-188608).
Daher muss eine verantwortungsvolle Regierung, die ihren Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland gelegt hat, in allen Sektoren und Bereichen den Klimaschutz wirksam sicherstellen.
Effektiver Klimaschutz lässt sich durch eine gute Kombination von Regulierung und Anreizen erzielen (s.PIK https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/was-wirklich-wirkt-erfolgs-check-fuer-die-klimapolitik-aus-zwei-jahrzehnten). Um dabei die gesellschaftliche Akzeptanz der Maßnahmen sicherzustellen, muss zwingend die soziale Komponente berücksichtigt werden. Alle Klimaschutzmaßnahmen müssen sozial ausgewogen sein und dürfen nicht nur für privilegierte Gruppen finanzierbar sein. Entscheidend ist die sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen mit der Einführung eines Klimagelds (ca. 320 €/Pers. und Jahr lt. Studie von Greenpeace), des Verursacherprinzips und Abbau von Privilegien, um für konkrete Maßnahmen eine breite Mehrheit zu gewinnen.
Durch die genannten klimapolitischen Maßnahmen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen, verbunden mit sozialpolitischen Programmen wird sowohl die gesellschaftliche Akzeptanz der Transformation als auch die demokratische Teilhabe gestärkt. Dies ist für den Erhalt unserer demokratischen Strukturen und Prozesse dringend notwendig.
