Stellungnahme der Parents for Future Bielefeld zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Bereits am 26.02.2026 soll im Bundestag über den Gesetzentwurf zum „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ abgestimmt werden.
Viele der im Gesetzentwurf aufgeführten Beschleunigungsmaßnahmen greifen dezidiert und gravierend den Natur- und Umweltschutz an. Angesichts des schlechten Zustands der Natur und der Vielzahl unbewältigter ökologischer Probleme sehen wir es als unverantwortlich an, das vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz mitzutragen.

Wir haben daher mit einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestages der Region OWL appelliert, den Gesetzentwurf abzulehnen. Weiterhin haben wir unser Positionspapier an die Ministerien für Verkehr und für Umwelt geschickt.

Stellungnahme der Parents for Future Bielefeld zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz:

In den kommenden Tagen beginnt das parlamentarische Verfahren zum Entwurf des „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“. Die Koalition strebt damit eine Beschleunigung von Aus- und Neubauvorhaben an. Dabei setzt sie auf Änderungen mit weitreichenden negativen Folgen:

Viele der im Gesetzesentwurf aufgeführten Beschleunigungsmaßnahmen greifen dezidiert und gravierend den Natur- und Umweltschutz an. Angesichts des schlechten Zustands der Natur und der Vielzahl unbewältigter ökologischer Probleme sehen wir es als unverantwortlich an, das vorgelegte Infrastruktur-Zukunftsgesetz mitzutragen.

Daher positionieren wir uns mit dieser Stellungnahme gegen den Gesetzesentwurf  sondern appellieren daran, am Prinzip des integrativen Umweltschutzes festzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass Umweltaspekte bei Infrastrukturmaßnahmen auch künftig mit angemessenem Gewicht berücksichtigt werden.

Mit den folgenden Punkten möchten wir unsere Forderung stützen:

  1. Status „überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit“

Mit Anerkennung dieses Status bei Infrastrukturprojekten werden gemäß Gesetzentwurf Umweltschutzbelange normativ geschwächt, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz erhalten automatisch ein stark nachrangiges Gewicht. Die Pauschalität dieses Status erschreckt, denn er soll auch Projekten zugeordnet werden, die den Nachhaltigkeitszielen absolut entgegenstehen. Dieser Status sollte ausschließlich nachweislich nachhaltigen Projekten vorbehalten sein!

  1. Plan zur „Neujustierung der Eingriffsregelung“

Vorgesehen ist eine Gleichsetzung von Realkompensation und Ersatzgeldkompensation. Bislang gilt das bewährte Verfahren, dass der Verursacher unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren hat – möglichst vor Ort. Nur in begründeten Ausnahmen ist ein Ersatzgeld zulässig. Künftig sollen sich Verursacher „freikaufen“ können. Damit ist eine Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft vorprogrammiert, denn ein echter Ausgleich findet nicht statt. Das ist angesichts der knappen Schutzgüter nicht zu vertreten!

  1. Vorhaben der „Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes“

Durch gleich mehrere Maßnahmen ist vorgesehen, die Verbandsklage derart zu erschweren, dass dieses Instrument kaum mehr anwendbar sein wird. Dabei haben Umweltverbände bei Anwendung lediglich das Ziel, gegen die Nichteinhaltung von Umweltrecht anzugehen und dienen somit dem demokratischen Rechtsstaat. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben muss im hohen Interesse aller sein – erst recht, wenn es um unsere Lebensgrundlagen geht. Obendrein bleibt festzuhalten, dass es überhaupt nur sehr wenige Verbandsklagen gab (vgl. Institut für Umweltfragen), so dass das immer wieder vorgebrachte Argument, sie seien ein Hemmnis für Infrastrukturplanungen, sachlich nicht stimmt.

Abschließend sei hier angemerkt, dass die geplanten Änderungen zur Verbandsklage aller Voraussicht nach gegen die Aarhus-Konvention verstoßen werden. Mit der Konvention werden die Rechte auf Beteiligung und Klagemöglichkeit zum Schutz der Umwelt auch für nachfolgende Generationen im Völkerrecht verankert; NGOs treten in Entscheidungs- und Gerichtsverfahren stellvertretend für die Umwelt und Natur auf.

Die Bundesregierung verkennt, dass sie sich neben der Sicherung von Wohlstand, gesellschaftlichem Zusammenhalt und Sicherheit auch zur Nachhaltigkeitstransformation und zu einem hohen Umwelt- sowie Klimaschutzniveau verpflichten muss. Die im Dezember 2025 beschlossene „Föderale Modernisierungsagenda“ greift diesen Sachverhalt nicht auf – die Orientierung ausschließlich auf Wirtschaft und Wachstum zeigt eine verantwortungslose Kurzsichtigkeit.

Es bleibt festhalten, dass Verfahrensbeschleunigungen für sinnvolle, nachweislich nachhaltige Infrastrukturvorhaben unbenommen sinnvoll sind. Dies darf jedoch nicht zu Lasten von Umwelt- und Naturschutz passieren, denn so betreiben wir Raubbau an den ohnehin stark gestressten Ressourcen Wasser, Boden, Luft, Biodiversität, Klimaresilienz. Um nachhaltige Infrastrukturplanungen schneller voranzutreiben, liegen andere Instrumente auf dem Tisch: Entschlacken von zum Teil jahrzehntealten Regelwerken, Verschlanken der Fördermodalitäten und Fördertöpfen, Digitalisierung, Schnellgenehmigung bei Eins-zu-Eins-Ersatz, etc. Hier fehlt die zielgerichtete Steuerung, um die Potenziale auszuschöpfen.

Wir unterstützen ausdrücklich den Politikimpuls „Infrastrukturausbau nicht auf Kosten von Natur und Umwelt beschleunigen“ des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU, Februar 2026)!

 

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